Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung für www.landesimmobilien-burgenland.at
Stand der Erklärung: 22.07.2025

Die Landesimmobilien Burgenland GmbH ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen sowie barrierefreie Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit für: www.landesimmobilien-burgenland.at

Scope: Startseite und 2 repräsentative Unterseiten


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ sowie mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) in der jeweils geltenden Fassung im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte (Level A)
    • Bei einem Großteil der informativen Bilder fehlen aussagekräftige Alternativtexte.
  • Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A)
    • Einige Seiten (z.B. der Karriere-Bereich) sind vorhanden, bieten jedoch keinen Inhalt. Dies kann für Nutzer irreführend sein und den Eindruck einer fehlerhaften Webseite erwecken, da die Erwartungshaltung, die durch den Link oder Seitentitel geweckt wird, nicht erfüllt wird.
    • Die zum Download angebotenen Dokumente (z.B. PDF-Dateien) sind noch nicht barrierefrei aufbereitet und weisen Mängel in der semantischen Struktur, Leseabfolge oder bei Alternativtexten auf.
  • Erfolgskriterium 1.4.4 – Textgröße ändern (Level AA)
    • Die vom Nutzer initiierte Inhaltsvergrößerung auf mobilen Geräten ist deaktiviert, was die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Nutzer einschränkt.
  • Erfolgskriterium 2.1.1 – Tastatur (Level A)
    • Interaktive Toggle-Elemente (z.B. für Akkordeons oder ausklappbare Bereiche) sind nicht über die Tastatur bedienbar.
  • Erfolgskriterium 2.2.2 – Pausieren, beenden, ausblenden (Level A)
    • Sich automatisch bewegende Inhalte (Slider) bieten Nutzern noch nicht die Möglichkeit zum Pausieren oder Anhalten.
  • Erfolgskriterium 2.4.1 – Blöcke umgehen (Level A)
    • Die Sprungnavigation ist fehlerhaft implementiert. Der Sprungmarker zur Suche verweist auf einen nicht existenten Anker und ist somit ohne Funktion.
  • Erfolgskriterium 2.4.7 – Fokus sichtbar (Level AA)
    • Die visuelle Hervorhebung des Tastaturfokus ist bei zahlreichen Bedienelementen nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
  • Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A)
    • Einige Elemente sind fälschlicherweise als interaktiv) ausgezeichnet, obwohl sie keine Funktion besitzen und nicht klickbar sind. Dies widerspricht der programmatisch vermittelten Rolle.
    • aria-label-Attribute werden nicht durchgängig oder nicht korrekt eingesetzt, um Bedienelementen einen zugänglichen Namen zu geben.

 

Laufende Verbesserung:
Die Landesimmobilien Burgenland GmbH ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit und der Kritikalität der betroffenen Inhalte erfolgen.

 

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Landesimmobilien Burgenland GmbH liegen, sind vom Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 idgF, ausgenommen.
Dazu zählen insbesondere eingebundene Inhalte oder Dokumente, die von externen Stellen bereitgestellt werden und auf deren Gestaltung oder Barrierefreiheit die Landesimmobilien Burgenland GmbH keinen Einfluss hat. Dies betrifft sowohl nicht-barrierefreie Inhalte Dritter als auch nicht-barrierefreie Dateiformate, die außerhalb der redaktionellen Verantwortung der Landesimmobilien Burgenland GmbH liegen.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.07.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.


Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Barrierefreiheitsbeauftragte:
Doris Kirchhofer
E-Mail: doris.kirchhofer(at)landesimmobilien-burgenland.at


Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung bringen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Bundesstelle für Barrierefreiheit beim Sozialministeriumservice zu wenden.

Diese prüft Beschwerden über Verstöße gegen die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) und unterstützt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Weitere Informationen zur Beschwerdeeinreichung finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice unter www.sozialministeriumservice.at